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Wind to Gas

Windenergieerzeugung sowie Speicherung und Umwandlung erzeugter Energie

Ziel des Betriebs dieser beiden Anlagen ist die Verstetigung des Stromangebots aus dem Betrieb von regenerativ erzeugtem Strom sowie die Nutzbarmachung von Energie auch für die Bereiche Mobilität und Wärme.

UNSERE LEISTUNGEN

effplan. wurde mit folgenden Leistungen beauftragt:

Bauleitplanung

  • Änderung des Flächennutzungsplans
  • vorhabenbezogener Bebauungsplan inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan
  • strategische Umweltprüfung / Umweltbericht
  • Verfahrensbegleitung
  • Planung des Windparks

Park-Layout

  • Erschließungsplanung
  • BImSch-Antrag
  • Screening
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan

DIE BAULEITPLANUNG

Die Stadt Brunsbüttel möchte sich als Wirtschafts- und Forschungsstandort mit dem Schwerpunkt Chemie und Energie (Chemergy) profilieren. Daher stieß die Intention des Vorhabenträgers, eine Power-to-Gas-Anlage und ein Batteriespeicherkraftwerk auf dem Stadtgebiet zu errichten und zu erproben, auf politische Unterstützung. Die Notwendigkeit, diese Technologie voranzubringen, ergibt sich auch aus den häufigen Abregelungen und Abschaltungen von WEA auf Grund zeitweiliger Leitungsnetzüberlastungen.

Als problematisch stufte die Stadt Brunsbüttel jedoch die Errichtung zusätzlicher WEA ein, da bereits eine Vielzahl von WEA im Umfeld betrieben werden. Seitens des Vorhabenträgers wurde hierzu nachvollziehbar vorgetragen, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der Speichereinrichtungen u.a. nur möglich sei, wenn diese dauerhaft (und nicht nur während der Abregelungs- und Abschaltzeiten) mit Strom aus eigener Erzeugung bedient werden können.

Unter den gegebenen Rahmenbedingungen hat sich die Stadt Brunsbüttel dazu entschieden, das Gesamtvorhaben über die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu begleiten. Dieser dient zum einen der verbindlichen Absicherung der Durchführung des Gesamtprojektes mittels des Durchführungsvertrages. Nach diesem sind die WEA zurück zu bauen, wenn nicht innerhalb der gesetzten Frist auch die Power-to-Gas-Anlage und der Batteriespeicher errichtet und betrieben werden. Zum anderen ist im Rahmen der Bauleitplanung eine fundierte Prüfung aller öffentlicher und privater Belange erfolgt. Die Notwendigkeit hierzu bestätigte sich auch durch die Vielzahl und den Umfang der Stellungnahmen, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zu berücksichtigen waren.

Abschließend konnte nach Abwägung aller Belange festgestellt werden, dass das Gesamtvorhaben dem Anspruch an eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gerecht wird. Dieser Einschätzung hat sich nach eingehender Prüfung auch die Landesplanungsbehörde angeschlossen und hinsichtlich des befristeten Baustopps für WEA eine Ausnahme genehmigt.

DIE UMWELTPRÜFUNG

Die Umweltprüfung betrachtete sowohl die Auswirkungen durch die Errichtung und den Betrieb der Speichereinrichtungen wie auch die der WEA. Während für die Speichereinrichtungen auf Grund ihrer Lage innerhalb des Industrieparks Brunsbüttel nur wenige Konflikte zu verzeichnen waren, gestaltete sich die Prüfung für den Windpark als sehr komplex. Ursache hierfür war zum einen, dass für den Windpark eine bisher unbebaute Fläche im Außenbereich in Anspruch genommen werden sollte und dass zum anderen die Vorbelastung durch die Vielzahl vorhandener WEA zu berücksichtigen war.

Insgesamt wurden die kumulierenden Auswirkungen von etwa 60 WEA auf einer Fläche von mehr als 50 km² untersucht. Hierzu wurden umfangreiche Gutachten zu den Themen Schallimmissionen, periodischer Schattenwurf, Turbulenzen, aber insbesondere auch zur Tierwelt zu Rate gezogen. Es wurde deutlich, dass die Anforderungen hinsichtlich der Umweltverträglichkeit zu Recht verschärft wurden, da im Rahmen der aktuellen Prüfung insbesondere Konflikte durch den Betrieb älterer WEA aufgezeigt wurden.

Für die WEA am Standort Westerbüttel wurde insgesamt ein geringes Konfliktrisiko ermittelt. Dies war zum einen auf die größere Entfernung zur Küste und damit den größeren Abstand zu Bereichen, die u.a. für Rast- und Zugvögel bedeutsam sind, zu begründen. Zum anderen konnte die Einhaltung der Immissionsrichtwerte auf Grund der höheren Abstände zu Wohngebäuden gewährleistet und über Festsetzungen im Bebauungsplan abgesichert werden.
Als Ausgleich für unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft wurde ein Kompensationsbedarf von knapp 26 ha ermittelt. Der Ausgleich wurde überwiegend über Ökokonten im gleichen Naturraum nachgewiesen.

DIE PLANUNG DES WINDPARKS

Im Rahmen der Planung für den Windpark wurden zunächst zwei Standortalternativen geprüft. Hierbei erwies sich der Standort Westerbüttel gegenüber einer weiter östlich gelegenen Fläche insbesondere unter naturschutzfachlichen Aspekten als geeigneter, da hier eine intensive landwirtschaftliche Nutzung vorherrscht.

Für die Standortplanung war zu berücksichtigen, dass einzelne Flurstücke nicht gesichert werden konnten und somit nicht verfügbar waren. Darüber hinaus ergab sich ein intensiver Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zum Zeitpunkt der Windparkplanung ebenfalls in Planung befindlichen 380-kV-Hochspannungstrasse. Letztendlich ergaben sich hieraus auch Synergieeffekte, da eine gemeinsame Zufahrt zur Landesstraße 138 genutzt werden konnte. Insgesamt wurden Standortplanungen für Anlagen von vier verschiedenen Herstellern erarbeitet, bevor die Festlegung auf einen Anlagenhersteller erfolgte.

Eine intensive Abstimmung war auch mit der Genehmigungsbehörde hinsichtlich Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Genehmigungsverfahren notwendig. Da die im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführte Umweltprüfung die Anforderungen an eine UVP erfüllte, konnte im Genehmigungsverfahren auf eine UVP verzichtet werden.