Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde

Der Flächennutzungsplan nach §§ 5-7 Baugesetzbuch bereitet mit seinen Darstellungen unterschiedliche Bodennutzungen vor und regelt deren Ausgleich untereinander. Mit ihm stellt die Gemeinde entsprechend ihrer städtebaulichen Bedürfnisse ihre beabsichtigte Entwicklung und deren Flächenanspruch dar. Wir helfen dabei, Wünsche zu sortieren, Potenziale zu erkennen, Prioritäten zu setzen, rechtssichere Begründungen zu liefern und übersetzen diese in Planersprache. In Vorgesprächen mit relevanten Behörden sichern wir frühzeitig die Genehmigungsfähigkeit.

Der Bebauungsplan nach §§ 8-10 Baugesetzbuch konkretisiert die Planungsvorstellungen der Gemeinde und schafft Rechtssicherheit für den Eigentümer der Baufläche. Hierzu dient dem Plan das Instrument der Festsetzungen, die laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) immer mit Regelungen zur Bodennutzung verbunden und städtebaulich relevant sein müssen. Vor der Bearbeitung prüfen wir, ob ihr Vorhaben auch mit einem einfacheren oder schnelleren Planverfahren, vielleicht ohne Umweltbericht, oder in einem verkürzten Verfahren eine Genehmigungsfähigkeit erzielen kann.

In einem Vorhabens- und Erschließungsplan nach § 12 Baugesetzbuch werden die Baumaßnahmen beschrieben und planerisch dargestellt. Er ist ein wesentlicher Baustein eines vorhabensbezogenen Bebauungsplan, der i.d.R. nur auf einen Vorhabensträger oder Bauherren zugeschnitten ist. In einem städtebaulichen Durchführungsvertrag sichern sich die Kommune und der Unternehmer gegenseitig ihre Rechte und Pflichten ab. Vorhabens- und Erschließungsplan und Durchführungsvertrag sind rechtlich vorgeschriebene Bestandteile dieser Art von Bebauungsplan. Wir begleiten und koordinieren den gesamten Planungsprozess, bearbeiten alle städtebaulichen und Umweltbelange, schalten notwendige Gutachter oder Fachplaner ein und dokumentieren alle Verfahrensschritte.

Konzepte zur Innenentwicklung leisten im Städtebau einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung des Flächenverbrauchs. Bevor auf der "Grünen Wiese" zukünftiger Flächenbedarf gedeckt werden darf, müssen zunächst die Möglichkeiten der Nutzung vorhandener Brachflächen und Baulücken im Innenbereich geprüft werden. Die Umsetzung des im Baugesetzbuch (BauGB) formulierten Ziels Innen- vor Außenentwicklung nach § 1a (2) BauGB verlangt eine qualifizierte Auseinandersetzung mit den kommunalen Bedürfnissen, dem demographischen Wandel und ökonomischen Faktoren. In enger Kooperation mit ihrer Kommune sichten wir alle Flächenpotenziale, legen Kriterien fest und kommen zu einer abschließenden Bewertung. Wir erheben und ermitteln den Baubedarf verschiedenster Nutzungen und geben so ihren Flächenansprüchen die notwendige städtebauliche Begründung.

Der Umweltbericht gibt eine hinreichende Darstellung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen einer Bauleitplanung und soll dabei Planungsalternativen aufzeigen. Bezogen auf ein Plangebiet enthält er Informationen über festgelegte Ziele des Umweltschutzes, benennt und bewertet die geplanten Eingriffe und stellt den Umgang mit den Umweltbelangen im Kontext mit der Bauleitplanung transparent dar. Er ist das zentrale Dokument, dem die Öffentlichkeit und die Behörden entnehmen können, wie die Gemeinde die Umweltprüfung durchgeführt hat. Zunächst stellen wir in Abhängigkeit des gewählten Verfahrens die Notwendigkeit für den Umweltbericht fest und stimmen mit den Fachbehörden den Umfang und die Prüftiefe ab. Bei Bedarf empfehlen wir notwendige Gutachter und führen alle Ergebnisse in einem allgemeinverständlichen Text zusammen, der je nach Verfahrensstand aktualisiert werden muss.

Man kann nicht in die Zukunft schauen, aber man kann den Grund für etwas Zukünftiges legen – denn Zukunft kann man bauen.

Antoine de Saint-Exupéry, 1900-1944